Treffen Sie für Ihren Pflegedienst verbindliche Regeln zum Umgang mit MRSA

(aus pdl.konkret ambulant)

Liebe Leserin, lieber Leser,

sind Sie mit dem Thema MRSA vertraut? Und was genau hat es mit diesem Bakterium auf sich? Damit Sie und Ihre Mitarbeiter wissen was Sie beachten müssen und was zu tun ist, habe ich hier einige wichtige Informationen für Sie zusammengefasst. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Print-Ausgabe von pdl.konkret ambulant.

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Infektionskrankheiten stellen speziell bei älteren Patienten ein erhöhtes Risiko dar. Eine Infektionskrankheit, die besonders bei älteren Patienten gerne auftritt, ist MRSA. Wenn Sie diese bei einem Ihrer Pflegekunden feststellen, müssen Sie umgehend geeignete Abwehrmaßnahmen einleiten. Der Fachinformationsdienst pdl.konkret ambulant empfiehlt dazu:

Um eine Weiterverbreitung der MRSA-Bakterien zu vermeiden, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Versorgen Sie MRSA-kolonisierte oder -infizierte Kunden grundsätzlich am Ende einer Tour. Abweichungen sollten Sie nur dann zulassen, wenn wichtige pflegerische oder medizinische Gründe vorliegen, die solch einem Vorgehen entgegenstehen.
  2. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter mit Nachdruck darauf hin, dass sie bei allen grund- und behandlungspflegerischen Maßnahmen Schutzkittel, Handschuhe und Einmalschutzüberzüge für Schuhe tragen sollen. Bei Tracheostomapflege sowie Besiedelung des Nasen-Rachen-Raumes und Verbandwechseln sollten Ihre Mitarbeiter zusätzlich einen Mund-/Nasen-Schutz sowie eine Haarhaube tragen.
  3. Grundsätzlich müssen Ihre Mitarbeiter nach jedem Kontakt mit MRSA-kolonisierten bzw. -infizierten Kunden die Hände waschen sowie eine hygienische Händedesinfektion durchführen.
  4. Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise RR- und BZ-Geräte, dürfen nur patientengebunden genutzt werden. Anfallende Abfälle sind jedoch nicht als Sondermüll zu werten und können von Ihnen wie gewohnt im Hausmüll entsorgt werden.

Weitere Informationen zum Thema Infektionskrankheiten im Pflegebereich finden Sie im Fachinformationsdienst pdl.konkret ambulant.

Erfahren Sie, wie Sie notwendige Maßnahmen in einem Standard regeln können.

Hinweis: Beachten Sie, dass es sich hier um ein Beispiel handelt. Sie müssen den Standard noch an die individuellen Gegebenheiten Ihres Pflegedienstes anpassen.

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Schulen und informieren Sie Ihre Mitarbeiter

Der MD wird in einer Qualitätsprüfung feststellen, ob Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Bedeutung und des Umgangs mit MRSA-kolonisierten bzw. -infizierten Kunden nachweislich geschult haben. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Mitarbeiter über entsprechendes Wissen verfügen. Ebenso wird der MD prüfen, ob Sie als Pflegedienstleitung kontrollieren, dass Ihre Mitarbeiter die von Ihnen festgelegten Hygienemaßnahmen einhalten. Dies können Sie beispielsweise regelmäßig oder stichprobenhaft im Rahmen einer Mitarbeiter- oder Pflegevisite erledigen.

Hinweis: Laut Infektionsschutzgesetz müssen Sie das Vorliegen von MRSA-Kolonisierungen und -Infektionen nur bei vermehrtem Auftreten melden. Eine routinemäßige Untersuchung Ihrer Mitarbeiter ist nicht erforderlich. Gibt es unter Ihren Mitarbeitern MRSA-Träger, so dürfen diese bis zur nachgewiesenen Sanierung keine Patienten versorgen.

Selbst-Test: Erfüllen Sie die MD-Anforderungen zum Thema Hygiene?JaNein
1.Es liegt ein verbindlicher und umfassender Hygieneplan vor. Dieser enthält mindestens Angaben über: Händedesinfektion , Tragen von Schutzkleidung, Umgang mit Schmutzwäsche, Hygiene beim Umgang mit Pflegehilfsmitteln und bei der Aufbereitung von Geräten
2.Den Hygieneplan haben Sie Ihren Mitarbeitern nachweislich bekannt gemacht.
3.Für spezielle pflegerische Maßnahmen, z. B. Port- oder Wundversorgung, haben Sie die jeweiligen Regelungen zur Hygiene in den dafür erstellten Pflegestandards/Richtlinien festgelegt.
4.Die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zur
  • Händehygiene,
  • Prävention und Kontrolle Katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen,
  • Prävention der nosokomialen Pneumonie sowie
  • Prävention und Kontrolle von methicillin-resistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen liegen in Ihrem Pflegedienst vor und wurden Ihren Mitarbeitern nachweislich vorgestellt.
5.Ihren Mitarbeitern stehen im erforderlichen Umfang Arbeitshilfen zur Verfügung.
6.Wenn immer möglich verwenden Sie Einwegmaterial und -instrumente. Falls dies nicht möglich ist, haben Sie innerbetriebliche Verfahrensweisen zu Entsorgung, Reinigung, Desinfektion und Umgang mit Sterilgut erstellt.
7.Alle erforderlichen Desinfektionsmittel sind vorhanden.
8.Bei der Auswahl Ihrer Desinfektionsmittel haben Sie sowohl die Wirksamkeit als auch den Arbeitsschutz berücksichtigt.
9.Sie haben die Zuständigkeit für das Hygienemanagement in Ihrem Pflegedienst geregelt.
10.Die Durchführung innerbetrieblicher Verfahrensanweisungen wird regelmäßig von Ihnen überprüft.
11.Ihre Mitarbeiter haben vor Pflegebeginn Kenntnis über das Vorliegen einer MRSA-Kolonisierung oder -Infektion.
12.Alle mit Ihren MRSA-kolonisierten und -infizierten Kunden in Kontakt kommenden Personen sind über die Übertragungsgefahr und erforderliche Schutzmaßnahmen informiert.
13.Beim Auftreten von MRSA werden in Ihrem Pflegedienst verbindlich festgelegte und einzuhaltende Hygienemaßnahmen angewandt.
14.MRSA-kolonisierte oder -infizierte Kunden werden von Ihren Mitarbeitern grundsätzlich am Ende einer Tour versorgt.
15.Sie haben Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Bedeutung und des Umgangs mit MRSA-kolonisierten bzw. -infizierten Kunden nachweislich geschult.
16.Wird ein MRSA-kolonisierter oder -infizierter Kunde transportiert und verlegt, informieren Sie die Zieleinrichtung und den Krankentransport frühzeitig über die Infektion.

Auswertung: Wenn Sie mindestens einmal mit „Nein“ geantwortet haben, ist Ihr Hygienemanagement nicht vollständig. Füllen Sie die bestehenden Lücken, um den MD-Anforderungen zu genügen.

Hat Ihnen dieser Standard und der Selbsttest weitergeholfen? Lassen Sie sich aktuell und rechtssicher beraten. Testen Sie ganz unverbindlich „pdl.konkret ambulant“ und lassen Sie sich Praxistipps, sowie Muster und Vorlagen für die ambulante Pflege alle zwei Wochen zusenden.



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